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Verfasst von: Johannes Siebert am 28.02.2007 12:58
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag, Einkommenst-Erklärung, Pflichtversicherung Gewerbl Wirtsch
Guten Tag, einige Fragen zu folgend zusammengesetztem Jahreseinkommen. 3000 Euro aus geringfügigem Freien Dienstvertrag (plus feiwilliger Selbstversicherung bei der WGKK (Kranken- und Pensionsversicherung)). 2000 Euro private Nachhilfe an drei bis fünf Personen. 1500 Euro für Bed and Breakfast an ein bis zwei Personen aus Deutschland. 1000 Euro Plasmaspenden. 800 Euro Gewinnspiele (Verkauf von hier und da gewonnen Eintrittskarten). Für das Einkommen aus Freiem Dienstvertrag besteht wohl Meldepflicht beim Finanzamt. Welche dieser Einkünfte müssen wo angemeldet werden? Bei dem Bed and Breakfast-Einkommen handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung? Welche Belege sind bei diesen Einkunftsarten beim Finanzamt vorzulegen? Welche Anforderungen, welchen Inhalt, welche Form müssen diese Belege genau erfüllen? (Bei den Gewinnspielen bspw bekomme ich per email eine Gewinnverständigung, ohne Wertangaben der Eintrittskarten). Besteht eine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft? (Oder reicht die bisherige Selbstversicherung um ca 48,-- Euro pro Monat bei der WGKK?) Ich möchte eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben (ist zuvor der "Fragebogen für natürliche Personen" (Verf24) beim FA abzugeben?), damit ein Einkommen nachweisbar ist, was für einen Antrag auf Wohnbeihilfe nötig ist. Vielen Dank im Voraus. Mit herzlichen Grüßen, J. Siebert.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2007 12:58
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag, Einkommenst-Erklärung, Pflichtversicherung Gewerbl Wirtsch
Sie wollen freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben.Da Ihr Einkommen aber unter€ 8.300,-- jährlich liegt,denke ich, wird Ihnen das Finanzamt keine Steuernummer erteilen.
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