Hallo.
Ich bin ein Student im ersten Hauptstudium, der in den Sommerferien einer Arbeit nachgeht. Die Sommerarbeit steht in keiner Verbindung mit meinem Studium.
Ich bin gerade dabei, meine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Mich würde jetzt interessieren, ob ich als Student Aufwendung wie Kauf eines PCs und die Studiengebühr als Werbungskosten geltend machen kann?
Ich bin verwirrt, da ich bisher widersprüchliche Informationen erhalten habe, und zwar:
- http://www.oeh.ac.at/arbeiten/steuer/
"Die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium (Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten) können ab der Veranlagung 2003 ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Studium im Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit steht oder wenn das Studium eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt."
VS.
- http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-32631-IPS-1.html
"Studierende können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung sämtliche Aufwendungen, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen die Studiengebühren, Bücher, Skripten, Kosten für PC, Fahrtkosten usw. Das Schöne daran ist, dass ein Studium auch dann absetzbar ist, wenn die ausgeübte (steuerpflichtige) Tätigkeit mit dem Studium nicht im Zusammenhang steht."
Ich wäre glücklich, wenn mir jemand sagen könnte, was denn nun gilt.
mfg, Perol
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