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Verfasst von: Manuela am 15.02.2007 14:50
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreiung für Luftfahrt
Hallo, ich arbeite für ein Unternehmen das Dienstleistungen der Luftverkehrsabfertigung erbringt und ich würde gerne wissen, wie das mit der Steuerbefreiung gem. § 6 /§ 9 ist. Besp.: Ich habe eine Niederländische Fluggesellschaft die von uns abgefertigt wird. Woher weiß ich ob ich diese von uns erbrachte Leistung mit Ust belegen muß oder nicht ? Und was ist mit Nebenleistungen wie bsp.: Hotelrechnungen für Passagiere die ich an die Linie weitergeben muß sind die steuerpflichtig? Ich blicke da nicht so ganz durch..... Danke für die Hilfe vorab.
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