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Verfasst von: willibald am 10.02.2007 20:15
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1.10.2006 bin ich nicht mehr selbständig tätig, sondern als Angestellter (ab 1.1.2006)beschäftigt. Während des Jahres 2006 habe ich EST-Vorauszahlungen von ca. 1.900,- erledigt. Das heißt ich habe doppelt bezahlt, einerseits über die Vorauszahlungen andererseits über mein Angestelltenverhältnis. Nun meine Frage: Berücksichtigt das Finanzamt meine Vorauszahlungen automatisch bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder muss ich agieren. Vielen Dank im Voraus.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.02.2007 20:15
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Wenn Sie selbständig waren, müssen Sie keine Arbeitnehmerveranlagung, sondern eine Einkommensteuererklärung abgeben.Im folgenden Einkommensteuerbescheid berücksichtigt das Finanzamt automatisch die Einkommensteuervorauszahlung.
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