Hallo!
Ich bin geringfügig beschäftigt und habe in der ASVG ein "opting in".
Jetzt möchte ich noch wo anders auf Werkvertragsbasis arbeiten, dort bekomme ich ca. 300 mtl., also wäre das auch unter der GSVG-Geringfügigkeitsgrenze.
Muß ich bei der SVA jetzt eigentlich irgendwas melden?
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