Verfasst von:
David Aschauer am
24.01.2007 14:17
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THEMA: Einkommenssteuererklärung |
Hallo!
Da ich Einkünfte aus Vermietung beziehe und meiner Meinung nach die Abgrenzung Instandhaltung, -setzung etwas verwirrend ist habe ich eine Frage. Durch einen Mieterwechsel, nutzte ich die Zeit die gebrauchte Wohnung wieder etwas in Stand zu setzten.
250€ Sanierung Toilette(Fliesen&Klo)
750€ neuer Laminat
80€ neue Fensterbank
Ich möchte eigentlich als Instandhaltung alles heuer als Aufwand verbuchen, oder muß ich den Laminat über 10 Jahre abschreiben?
Vielen Dank
David Aschauer |
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Verfasst von:
thomas am
24.01.2007 14:17
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THEMA: Re: Einkommenssteuererklärung |
Die Aufwendungen müssen über 10 Jahre verteilt werden, wenn es zu einem höheren Nutzwert kommt (Wohnwert für den Mieter verbessert sich; Wohnung lässt sich durch die Maßnahmen zu besseren Konditionen vermieten, ...).
Siehe auch RZ 6469 Einkommensteuerrichtlinien. |
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