Verfasst von:
Sandra am
13.10.2003 10:13
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THEMA: 2x geringfügig |
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei geringfügig in einer Ordination.
(knapp 300€ Verdienst). Da ich keine Studienbeihilfe und Familienbeihilfe bekomme, würde ich gerne einen weiteren Job annehmen. Wie sieht es nun aus, wenn ich 2x geringfügig gemeldet bin? Wieviel werde ich monatlich an Steuern zu bezahlen haben? Bin ich dann automatisch kranken- und pensionsversichert? Wieviel von den Steuern kann ich mir mit dem Steuerausgleich zurückholen? Vielen Dank für Ihre Antwort! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.10.2003 10:13
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THEMA: Re: 2x geringfügig |
Sandra schrieb:
>
> Ich bin Studentin und arbeite nebenbei geringfügig in einer
> Ordination.
> (knapp 300€ Verdienst). Da ich keine Studienbeihilfe und
> Familienbeihilfe bekomme, würde ich gerne einen weiteren Job
> annehmen. Wie sieht es nun aus, wenn ich 2x geringfügig
> gemeldet bin? Wieviel werde ich monatlich an Steuern zu
> bezahlen haben? Bin ich dann automatisch kranken- und
> pensionsversichert? Wieviel von den Steuern kann ich mir mit
> dem Steuerausgleich zurückholen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Arbeitnehmer brauchen bis zu einem Jahreseinkommen von 8779 € keine Steuern bezahlen.
Wenn Sie 2 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben, dann müssen Sie im Folgejahr 13,65% Sozialversicherung nachzahlen.
Sie haben auch die Möglichkeit eines Antrages bei der Gebietskrankenkasse auf monatliche Zahlungen. In diesem Fall können Sie dann auch die Krankenversicherung in Anspruch nehmen.Pensionsversichert sind Sie damit auch.
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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