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Verfasst von: Hans Steiner am 17.01.2007 07:01
 


THEMA:  Umsatzsteuer stillegen?
Hallo! Ich war vom 01.01.2006 bis zum 31.05.06 freier Dienstnehmer und habe Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem 01.06.06 bin ich nun angestellt. Dazu hätte ich nun einige Fragen: 1.) Muß ich nun wenn ich neben dem Angestelltenverhältnis etwas auf Werksvertagsbasis dazuverdiene (unter der ~4000,- Grenze im Jahr) weiterhin Umsatzsteuer zahlen? (Betrifft 2006) 2.) Wie sieht es dieses Jahr (2007) aus: Ich bin dieses Jahr komplett angestellt und arbeite nebenbei (Werksvertrag) bis zur Maximalgrenze von unter ~4000,- Muß ich hierfür wieder Umsatzsteuer zahlen, oder kann ich mich davon befreien lassen? Danke im voraus. LG, Hans Steiner
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 17.01.2007 07:01
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer stillegen?
Haben Sie gegenueber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet? Dann waeren Sie 5 Jahre daran gebunden bzw. umsatzsteuerpflichtig. Ansonsten haetten Sie noch die Moeglichkeit, Ihre Rechnungen als freier Dienstnehmer zu berichtigen und keine Umsatzsteuer auszuweisen (unter der Annahme, dass Sie jedenfalls unter der Umsatzgrenze fuer Kleinunternehmer waren). AM OeSV
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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