Verfasst von:
Jürgen am
17.01.2007 10:08
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THEMA: Anspruchszinsen |
Hallo,
ich war bisher Student und bin für das Jahr 2006 zum ersten Mal einkommensteuerpflichtig. Aufgrund meiner Einnahmen 2006 schulde ich der Finanz etwa 5.000 Euro (die ich nachzahlen muss, da ich bisher noch keine Steuern bezahlt habe und deshalb auch keine Vorauszahlungen geleistet habe).
Ich habe nun gehört, dass es "Anspruchszinsen" für Steuernachzahlungen bzw. -gutschriften gibt. Heißt das, dass ich ich nun 5.000 Euro + 3,47 % Zinsen bezahlen muss?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
17.01.2007 10:08
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THEMA: Re: Anspruchszinsen |
Anspruchszinsen werden erst vorgeschrieben, wenn der Steuerbescheid 2006 nach dem 30.9.2007 ergeht und mehr als € 50,00 an Zinsen anfallen.
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