Verfasst von:
Lucia B am
27.02.2007 21:57
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THEMA: SVA? |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bin als Kleinunternehmer tätig!
Habe Antrag auf Befreiung der SVA gestellt aufgrund geringer einkommen.
Zahle also nun die Plicht (Unfall)
Habe momentan nebenbei einen frein Dienstvertrag, wo vom Dienstgeber die SVA (13,84%) mir abgezogen wird und bei Krankenkassa eingezahlt wird.
So nun aber zu meiner Frage:
Wie sieht die Sache eigentlich aus, wenn ich statt dem freien Dienstvertrag (also SV Versichert) in eine geringfügige Antstellung wechsle?
Somit ist der Dienstgeber verpflichtet nur unfall einzuzahlen, aber keine Kranken/Pension.
Muss ich dann einen Antrag stellen, aufgrund der Anstellung geringfügig? (Antrag Pflichtversicherung der Kranken/Pension.)
Oder bin ich dann einfach bei geringfügig nicht versichert?
Wie sieht es aus, wenn ich zu einen Arzt gehe?
Ich habe gelesen, mann kann sich freiwillig versichern in Kranken und Unfall und zahlt im Monat um die 40-50 Euro. Oder ist das Plicht?
Muss ich dann wieder bezüglich meinem Kleinunternehmen die normale SVA einzahlen? (Quartal ca € 400,00)
Oder haben die Einnahmen meines Kleinunternehmen nichts mit den einnahmen der Nebenbeschäftigung zu tun?
Vielen Dank im Voraus!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.02.2007 21:57
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THEMA: Re: SVA? |
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind,können Sie sich bei der Gebietskrankenkasse um ca 50,--€ monatlich kranken-u.pensionsversichern lassen.
Das hat m. d. selbständigen Tätigkeit nichts zu tun.
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