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Verfasst von: Nicole am 19.01.2007 06:51
 


THEMA:  ausbildungskosten
Hallo, vielleicht können Sie mir weiterhelfen: ich absolviere im moment eine therapieausbildung, bin gerade in karenz (betreue mein kind)und werde danach als therapeutin arbeiten (alter beruf aufgegeben). kann ich die ausbildungskosten in irgendeiner form absetzen, z.B. kann mein lebensgefährte die kosten in seiner arbeitnehmer-veranlagung angeben, bzw. noch besser: kann ich die kosten bei späteren einkommensteuerbescheiden (weil dann selbstständig) absetzen (z.B wie anschaffungskosten, die über mehrere jahre abzuschreiben sind) ? ich würde mich freuen, wenn Sie auf meine (vielleicht naive) frage antworten würden. Vielen Dank, Nic.
Verfasst von: Nicole am 19.01.2007 06:51
 


THEMA:  Re: ausbildungskosten
hallo, würde mich freuen, wenn vielleicht jemand auf meine frage antworten würde. ansonsten einen schönen tag, Nic.
Verfasst von: StB am 19.01.2007 06:51
 


THEMA:  Re: ausbildungskosten
Wenn Sie im Jahr der Zahlung keine Einkünfte haben, können Sie diese Kosten auch nicht geltend machen. Anlagegüter, die Sie jetzt kaufen, können Sie später mit dem Teilwert in den Betrieb "einlegen" und auf die gew. Nutzungsdauer abschreiben.
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