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Verfasst von: CS am 18.12.2006 09:55
 


THEMA:  Kleinunternehmer im Binnenmarkt
Hallo, lt. Wirtschaftskammer heisst es "Importieren" Kleinunternehmer aus dem EU-Raum im vorangegeangenen und laufenden Jahr von nicht mehr als 11.000 Euro (Erwebsschwellle), wird kein innergemeinschaftlicher Erwerb realisiert. Der Kleinunternehmer wird im EU-Ausland wie ein Privater behandelt und dazhlt den dort gültigen Umsatzsteuersatz". Meine Frage: Wenn ich mehr als 11.000 Euro innerhalb von 2 Jahren importiere muss ich also eine UID vom Finanzamt besorgen. Ich bin zusätzlich als Kleinstunternehmer von der UST befreit (22.000 Grenze). Wenn ich mir jetzt die UID hole wegen dem Import, bin ich dann indirekt auch gleich verpflichtet UST zu legen? Bitte um Rückmeldung ob dadurch dann die UST Befreiung aufgehoben wird, oder ob die UID Nummer nur für den Import benötigt wird ich aber weiterhin meine Leistungen ohne UST verrechnen kann. Vielen Dank, Christoph
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.12.2006 09:55
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer im Binnenmarkt
Sie dürfen pro Jahr € 11.000,--importieren ohne die Erwerbschwelle zu übersteigen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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