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Verfasst von: Mark am 18.12.2006 09:33
 


THEMA:  Kleinunternehmer
Hallo! Ich weiß, diese Frage ist in diesem Form schon öfters gestellt worden, aber ich bin dennoch etwas verwirrt: 1) Wieviel darf man nun tatsächlich verdienen, um nicht aus der Kleinunternehmerregelung zu fallen? Die Grenze liegt bei 22.000 Euro, die einmal in fünf Jahren um 15 % überschritten werden darf (also insgesamt 25.300). Das sind jedoch alles so genannte "Nettobeträge" – und genau das verwirrt mich so sehr, denn bei Kleinunternehmern, die keine USt in Rechnung stellen, gibt es ja keinen Unterschied zwischen brutto und netto, sondern nur einen gewissen Betrag, der in Rechnung gestellt wird. Im Internet finde ich auch widersprüchliche Informationen dazu... Stimmt es wirklich, dass ich, wenn ich Rechnungen über 22.000 Euro ausstelle und dabei keine USt in Rechnung stelle, insgesamt 30.360 Euro (22.000 + 15 % + 20 %) pro Jahr verdienen kann? 2) Für den Umsatz gilt (im Gegensatz zur Einkommensteuer) nicht die Ist- sondern die Soll-Besteuerung. Richtet sich die Soll-Besteuerung nach dem Datum der Leistungserbringung oder nach dem Rechnungsdatum? Also angenommen, ich erbringe im Dezember eine Leistung und stelle die Rechnung dafür erst im Jänner aus. Gilt dieser Umsatz für 2006 oder 2007? Vielen Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.12.2006 09:33
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Wenn Sie dem 20 %igen Steuersatz unterliegen dürfen Sie bis zu € 26.400,-- jährlich einnehmen. Einmal in 5 Jahren 30.360,-- Ab 2007 36.000,--jährl. u. einmal 41.400.
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.12.2006 09:33
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Zu 2) Das Rechnungsdatum ist maßgebend - also Rechnungsdatum Jänner 2007 = Umsatz 2007
Verfasst von: xxx am 18.12.2006 09:33
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Frage zu 2) Wieso gilt für die Umsatzsteuer die Soll-Besteuerung??? Die USt-Ist-Besteuerung ist vorgesehen - zum Beispiel - für Freiberufler, für Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, etc. Also entsteht doch auch die USt-Schuld erst im Zeitpunkt des Geld-Einganges. Da lieg ich doch nicht falsch - oder? Herzlichen Gruß und danke für etwaige gegenteilige Info.
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