Hallo,
ich wohne aktuell in Puchenau (bei Linz) und arbeite in Munderfing (Nähe Mattighofen). Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beträgt ~125 km. Es gibt im Routenplaner auch eine kürzere Strecke (~110 km); für diese wird jedoch eine unzumutbar lange Fahrzeit von knapp 3 Stunden angegeben.
Anfang Dezember bin ich mit meiner Lebensgefährtin in Puchenau zusammengezogen.
Diese bezieht steuerrelevante Einkünfte im nahegelegenen Linz.
Mein Lebensmittelpunkt ist aufgrund meiner eheähnlichen Gemeinschaft, meiner
Familie, meines Freundeskreises sowie meiner gemeinnützigen Tätigkeiten (z.B. Blasmusik) in Puchenau.
Nun meine Frage:
kann ich aufgrund dieser Voraussetzungen die doppelte Haushaltsführung für ein Zimmer in Mattighofen beantragen und ist es auch möglich 1x wöchentlich eine Familienheimfahrt steuerlich geltend zu machen?
Vom Finanzamt habe ich nur die Info erhalten, dass die kürzeste Entfernung zum Arbeitsort mind. 120 km betragen muss. Jedoch steht im Steuerbuch, dass die Beantragung ab einer Entfernung von 120km auf jeden Fall möglich ist.....darunter bei Unzumutbarkeit folglich auch.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
fg
Peter
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