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Verfasst von: Georg am 17.12.2006 19:47
 


THEMA:  Gewerbliche Sozialversicherung
Bin Angestellter und habe zusätzlich als Gutachter únabhängig von meinen "Hauptjob" eine Honararnote an eine andere Stelle zu stellen. Meine Frage dazu: Ab welcher Summe muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen (Gewerbliche Soz.versi.)? Meines Wissensstand gilt die Grenze von ca. 3.997EUR für 2006. Gilt diese Grenze für den Gewinn (also nach Ein/Ausgabenrechnung) oder gilt diese Grenze für meine gestellte Honorarrechnung (bei der ich noch für das FA meine Ausgaben abziehe)? Danke!
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.12.2006 19:47
 


THEMA:  Re: Gewerbliche Sozialversicherung
Der Gewinn ist maßgebend für Grenze der Sozialversicherung; der genannte Betrag ist Ihren Angaben nach richtig recherchiert.
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