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Verfasst von: Dolezal Renate am 26.09.2003 07:35
 


THEMA:  Investitionszuwachsprämie
Ich bin eine selbständige Buchhalterin und betreue eine Firma, die am 2.6.1998 gegründet wurde. Am 1.7.2001 wurde sie verkauft und am 1.8.2002 wurde sie wieder verkauft. Kann ich für den 2. und 3. Inhaber im Jahr 2002 eine Investitionszuwachsprämie geltend machen und wie wird sie jeweils berechnet? Wäre dankbar für jede diesbezügliche Info. Mfg Dolezal Renate
Verfasst von: Heiderer am 26.09.2003 07:35
 


THEMA:  Re: Investitionszuwachsprämie
Einen Erlass gibt es meines Wissens noch nicht, beim Oberlaa Seminar wurde die Meinung vertreten, dass bei unentgeltlicher Übertragung aber auch - und das erscheint mir nicht ganz logisch - bei entgeltlicher Übertragung der Vergleichszeitraum der Vorgänger des Betriebes bei der Berechnung herangezogen wird. Somit würde die Prämie eigentlich betriebsbezogen gewährt. Im konkreten Fall: Vergleichsjahre für den 2. und 3. Betriebsinhaber 1999, 2000, 2001 Der 2. Betriebsinhaber macht für die Anschaffungen 1.1.2002 bis 31.7.2002 die Prämie geltend. Der 3. Betriebsinhaber macht für die Anschaffungen 1.8.2002 bis 31.12.2002 die Prämie geltend. MfG Alexander Heiderer
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