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Verfasst von: Alex am 20.06.2007 10:56
 


THEMA:  Fragebogen Betriebseröffnung Einzelunternehmer
Ich habe vor Kurzem ein Gewerbe angemeldet und daraufhin von meinem Finanzamt den Fragebogen Verf 24 zugesandt bekommen. Ich betreibe das Gewerbe als Nebenjob zu einer regulären Anstellung; in diesem Fall sind in besagtem Formular die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis anzugeben (Zusatzwortlaut: "bitte voraussichtlichen Betrag des laufenden Jahres angeben") Nun habe ich die ersten neun Monate des Jahres Zivildienst geleistet - währenddessen waren hier meine Bezüge ruhend gestellt. Muss ich nun nur die tatsächlichen Bezüge (für die letzten drei Monate des Jahres entsprechend gering) angeben, oder eine durchschnittlich/repräsesentative Gesamtjahreseinkunft? Ferner: Brutto- oder Nettobetrag, inkl. oder exkl. Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung? [Ich habe mit der Frage bereits den zuständigen Beamten im FA-InfoCenter telefonisch kontaktiert, muss aber sagen, dass ich mir nach dem erfolgten Gespräch nicht unbedingt sicher um die Qualität der Auskünfte war :-/ Die Antwort hier war: ein repräsentatives Jahresnettogehalt] Danke im Voraus für eine Antwort
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 20.06.2007 10:56
 


THEMA:  Re: Fragebogen Betriebseröffnung Einzelunternehmer
Die Frage dient der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für Ihre selbständigen Einkünfte. Wenn Sie wollen, dass diese möglichst realistisch eingeschätzt werden - Sie sind damit wohl eine brave Ausnahme - dann müssten Sie auch die Einkünfte aus dem Zivildienst angeben. (Denn diese sind ebenfalls progressionserhöhend). Also Summe aller nicht selbständigen Einkünfte nach Abzug der Sozialversicherung. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
Verfasst von: Roman Igl am 20.06.2007 10:56
 


THEMA:  Re: Fragebogen Betriebseröffnung Einzelunternehmer
HILFE!!! Ich hab die Beiträge nun gelesen und kenn mich gar nicht mehr aus! Wie stehts nun um die steuerliche Behandlung der Zivildiensr-Einkünfte? ZB hat ein Zivildiener für 2007 angenommen aus unselbständiger Arbeit ca 4000€ eingenommen und 5400€ während 9 Monate Zivildienst (260€ Grundlohn und ca 350€ Verpflegungsgeld) Wenn er weitere Einkünfte hätte und über 10000€ kommt, sind dann die 5400€ als Einkommen zu rechnen oder nicht?!?!?!? Und wenn die Ehefrau Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe bezog neun Monate lang, und ansonsten nur Kindergeld bezieht, in Summe über 10000 € kommt, is sie dann lohnsteuerpflichtig? Bitte um Auskunft
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