Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Sailer Franz am 21.09.2006 04:23
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbstständig
Guten Tag! Ich habe mich vor ein paar Monaten selbstständig gemacht und suche jetzt einen Steuerberater der mir einmal im Jahr den Einkommenssteuerausgleich macht. Aber da habe ich noch eine Frage dazu und zwar mit wieviel Steuern ich ca. rechnen kann. Ich verdiene im meinem Angestellenverhältnis €2440.- brutto im Monat (das wären ca. €1600.- netto) und mein nebenberufliches Einkommen liegt zur Zeit bei €3700.- und könnte bis zum Jahresende bei 5000-6000 anwachsen. Stimmt das auch das ich ab €4000.- noch mehr Steuer zahle da ich dann auch noch die Pensionsversicherung zahlen muss? Nun habe ich gehört und gelesen das das Nettojahresgehalt vom Angestelltenverhältnis zusammen mit den Umsatz vom nebenberuflich Einkommen zusammengezählt werden und ich für mein Gehalt aus nicht selbstständiger Tätigkeit nochmals Steuern zahlen darf. STIMMT DAS? UND WENN JA WIE HOCH WÄREN CA. DIE STEUER? IN PROZENTEN. ICH HABE BIS JETZT MIT 50% GERECHNET. Bitte um eure Hilfe, es wäre sehr dringend. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus Franz Sailer
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 21.09.2006 04:23
 


THEMA:  Re: Nebenberuflich Selbstständig
Mit den 50% Belastung liegen Sie Daumen x Pi richtig. Sobald in Österreich das steuerfreie "Basiseinkommen" von 10.000,-- überschritten wird, geht es bereits mit einem Steuersatz von 38,333% los :-(. Und steigert sich auf 50%. Dazu kommt in der Regel noch die Sozialversicherung, welche jedoch - zumindest zeitversetzt - wieder bei der Steuer absetzbar ist. Bei Ihrem angestrebten Einkommen beträgt der Spitzensteuersatz teilweise bereits 43,596%. Mit der Sozialversicherung überschreiten Sie dann sogar die 50%. Bitte bei wesentlichen Zusatzeinkünften immer - wenn möglich - Rat bei einem Steuerberater einholen. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.21.34.100 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.