Verfasst von:
alexauswien am
12.09.2006 14:36
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THEMA: Auslandseinkommen steuerpflichtig? |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich werde mit 1.Oktober eine Stelle in der Schweiz antreten und als nichtselbst-ständiger Auslaender der schweizer Quellensteuer unterliegen. Ich werde Mo-Fr in Zürich leben und das Wochenende in Ösrerreich verbringen. Meine Frau und mein Sohn bleiben in Wien. Meine Frage lautet:
Muß ich mein Einkommen ( obwohl in der Schweiz bereits versteuert )in Österreich nochmals versteuern, oder ist dies mit der Versteuerung in der Schweiz erledigt? Bzw wenn dem so ist, auf welcher Begründung ensteht der Steueranspruch der Republik Österreich, wenn ich doch keinerlei Leistungen mehr erhalte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
MfG
alexauswien
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Verfasst von:
Ohura am
12.09.2006 14:36
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THEMA: Re: Auslandseinkommen steuerpflichtig? |
Sie sind in Ö unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie einen Wohnsitz und/oder wenn Sie Ihren gewönlichen Aufenthalt hier haben. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie hier) würde dies auch begründen. Nach dieser Theorie sind Sie in Ö und in CH steuerpflichtig. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden sind DBA enstanden. Im DBA CH-Ö nachlesen. Hier wird geregelt wer das Besteuerungsrecht hat und wie die Steuern eventuell angerechnet oder erlassen werden.
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Verfasst von:
. am
12.09.2006 14:36
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THEMA: Re: Auslandseinkommen steuerpflichtig? |
Die Frage ist auch, wie lange Sie dann im Ausland bleiben - bis 183 Tage sind Sie sowieso noch in Österreich steuerpflichtig! (und wo zahlen Sie die Sozialversicherung,...(Doppelbesteuerungsabkommen verhindert jedenfalls die Doppelbelastung, don´t panic!))LG
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