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Verfasst von: Peter Rait am 18.05.2006 12:08
 


THEMA:  Arbeitszimmer
Nehmen wir an, ich bin selbständig (Programmieren) und verwende dafür einen Raum (ausschließlich für berufliche Zwecke) in meinem Haus (Kaufpreis 4.500.000,-). Das Haus hat eine Wohnfläche von 130m2, davon sind 20m2 für das Arbeitszimmer zu rechnen. Was kann ich von diesen Ausgaben von der Steuer wie lange absetzen? Peter
Verfasst von: Wolfgang Stoeger am 18.05.2006 12:08
 


THEMA:  Re: Arbeitszimmer
Betriebliche Nutzung ca. 15% Abschreibung: Anschaffungskosten 4,5 Mio abzüglich Grundanteil (Annahmen 1,5 Mio) = Gebäudewert 3 Mio. Jährliche Abschreibung 2 % = 60.000, betrieblicher Anteil 15 % = 9.000,-- Betriebskosten: Anteilig 15% Kreditzinsen: Anteilig 15% Absetzbar so lange die betriebliche Nutzung erfolgt.
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