Verfasst von:
Peter Rait am
18.05.2006 12:08
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THEMA: Arbeitszimmer |
Nehmen wir an, ich bin selbständig (Programmieren) und verwende dafür einen Raum (ausschließlich für berufliche Zwecke) in meinem Haus (Kaufpreis 4.500.000,-).
Das Haus hat eine Wohnfläche von 130m2, davon sind 20m2 für das Arbeitszimmer zu rechnen.
Was kann ich von diesen Ausgaben von der Steuer wie lange absetzen?
Peter |
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Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
18.05.2006 12:08
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THEMA: Re: Arbeitszimmer |
Betriebliche Nutzung ca. 15%
Abschreibung: Anschaffungskosten 4,5 Mio abzüglich Grundanteil (Annahmen 1,5 Mio) = Gebäudewert 3 Mio. Jährliche Abschreibung 2 % = 60.000, betrieblicher Anteil 15 % = 9.000,--
Betriebskosten: Anteilig 15%
Kreditzinsen: Anteilig 15%
Absetzbar so lange die betriebliche Nutzung erfolgt. |
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