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Verfasst von: Alexander Schlager am 27.05.2003 14:51
 


THEMA:  Liebhaberei bei Kleinunternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Kleinstunternehmer (Einnahmen-Ausgaben Rechnung) und übe das Gewerbe nun im 3. Jahr aus. Da auch im heurigen Jahr Verluste aus dem Gewerbebetrieb anfallen, würde mich interessieren, ob diese in der Einkommensteuererklärung 2002 noch anerkannt werden oder ob diese bereits als Liebhaberei eingestuft werden. Danke für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schlager
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.05.2003 14:51
 


THEMA:  Re: Liebhaberei bei Kleinunternehmen
Alexander Schlager schrieb: > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich bin Kleinstunternehmer (Einnahmen-Ausgaben Rechnung) und > übe das Gewerbe nun im 3. Jahr aus. > Da auch im heurigen Jahr Verluste aus dem Gewerbebetrieb > anfallen, würde mich interessieren, ob diese in der > Einkommensteuererklärung 2002 noch anerkannt werden oder ob > diese bereits als Liebhaberei eingestuft werden. > > Danke für Ihre Hilfe. > > Mit freundlichen Grüßen > > Alexander Schlager Sehr geehrter Herr Schlager, es wäre möglich,dass das Finanzamt nicht mehr ohneweiters den Verlust akzepiert.Aber Sie müssen die Möglichkeit der Stellungnahme bekommen.Das Finanzamt kann Sie z.B. auffordern,eine Prognoserechnung vorzulegen.Wenn Sie darin glaubwürdig Gewinne in der nächsten Zeit angeben können, dann wird man den Verlust akzeptieren. mfg V.Weiß 01 533 16 37
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