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Verfasst von: Helmut am 26.06.2006 09:13
 


THEMA:  Lebensversicherung, Sonderausgaben
Hallo, Er- und Ablebensvers. (Kapitalversicherung) die vor dem 1. Juni 96 abgeschlossen worden sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, insofern eine Behaltefrist von 20 Jahren gegeben ist. § 18 (1) Z 2 EStG Die Behaltefrist verkürzt sich auf 10 Jahre, wenn der Vertrag vor dem 1. 1.79 abgeschlossen worden ist und auf ZEHN BIS FÜNFZEHN JAHRE WENN DER ABSSCHLUSS VOR DEM 6. September 97 liegt § 117 (2) Z 2 EStG. Nun meine Frage: 10 bis 15 Jahre, kann ich mir das aussuchen oder wie???? Danke
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 26.06.2006 09:13
 


THEMA:  Re: Lebensversicherung, Sonderausgaben
§ 18 (1) Z 2 EStG in Verbindung mit § 117 (2) Z 2 EStG: Hat der Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlussesdas 46. (statt 41., siehe § 117 (2) Z 2 EStG) Lebensjahr vollendet, dann verkürzt sich dieser Zeitraum auf den Zeitraum bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, er darf jedoch nicht weniger als zehn Jahre betragen. -> Also 10 bis 15 Jahre, je nach Alter Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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