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Verfasst von: A Mayer am 26.05.2003 09:00
 


THEMA:  Fehlerhafter Steuerbescheid zu meinen Gunsten
Ich hatte 2001 und 2002 sowohl einkommensteuerpflichtige Einkünfte als auch Bezüge aus dem IESG-Fonds. Während diese im Steuerbescheid für 2001 berücksichtigt wurden, ist dies in meinem aktuellen Bescheid für 2002 nicht der Fall. Kann ich dieses "Steuergeschenk" (mind. 1200 €) - ohne rechtliche Konsequenzen - behalten, oder muß dies dem Finanzamt melden. Vielen Dank für Informationen A Mayer
Verfasst von: Mag. Alexander Heiderer am 26.05.2003 09:00
 


THEMA:  Re: Fehlerhafter Steuerbescheid zu meinen Gunsten
Wenn Sie in ihrer Steuererklärung die Einkünfte angegeben haben, können Sie darauf vertrauen, dass das Finanzamt einen richtigen Bescheid erlassen hat. Sollte das Finanzamt drauf kommen, dass es einen Fehler gemacht hat, dann kann es den Bescheid wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit abändern. Zugleich wird es aber dann auch Anspruchszinsen festsetzen. Sollten die Anspruchszinsen 50 Euro nicht überschreiten, dann sind keine Anspruchszinsen festzusetzen.
Verfasst von: S.L. am 14.03.2014 09:03
 


THEMA:  Fehlerhafter Steuerbescheid zu meinen Gunsten

Hallo,

ich habe zu diesem Thema auch eine sehr dringende Frage:

Habe zusammen mit meinem Steuerberater die Einkommenssteuererklärung 2012 abgegeben. Wir haben eine Gutschrift errechnet. Nun habe ich den Bescheid vom Finanzamt erhalten, und da kam eine viel höhere Gutschrift heraus. Lt. Steuerberater hat das Finanzamt geringere Einkünfte zur Berechnung herangezogen, als wir ausgefüllt haben.

Muss ich das Finanzamt auf diesen Fehler hinweisen? Ich habe bereits eine Buchungsmitteilung erhalten, wie vereinbart wurde von meinem Guthaben auch bereits der Betrag für die Honorarnote für den Steuerberater umgebucht. Lt. telefonischer Auskunft heute beim Finanzamt ist das Jahr 2012 abgeschlossen, und ich muß mit einem Rückzahlungsantrag das Guthaben anfordern.

Wenn das Finanzamt auf den Fehler draufkommt, kann es dann das Geld retour fordern?

Mit der Bitte um dringende Rückmeldung, da ich etwas in Sorge bin, dass ich hier eine Straftat begehe.

Danke im Voraus!

Verfasst von: S.L. am 14.03.2014 09:19
 


THEMA:  Fehlerhafter Steuerbescheid zu meinen Gunsten

Hallo,

ich habe zu diesem Thema auch eine sehr dringende Frage:

Habe zusammen mit meinem Steuerberater die Einkommenssteuererklärung 2012 abgegeben. Wir haben eine Gutschrift errechnet. Nun habe ich den Bescheid vom Finanzamt erhalten, und da kam eine viel höhere Gutschrift heraus. Lt. Steuerberater hat das Finanzamt geringere Einkünfte zur Berechnung herangezogen, als wir ausgefüllt haben.

Muss ich das Finanzamt auf diesen Fehler hinweisen? Ich habe bereits eine Buchungsmitteilung erhalten, wie vereinbart wurde von meinem Guthaben auch bereits der Betrag für die Honorarnote für den Steuerberater umgebucht. Lt. telefonischer Auskunft heute beim Finanzamt ist das Jahr 2012 abgeschlossen, und ich muß mit einem Rückzahlungsantrag das Guthaben anfordern.

Wenn das Finanzamt auf den Fehler draufkommt, kann es dann das Geld retour fordern?

Mit der Bitte um dringende Rückmeldung, da ich etwas in Sorge bin, dass ich hier eine Straftat begehe.

Danke im Voraus!

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