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Verfasst von: sk am 21.04.2006 07:02
 


THEMA:  besteht pflicht zur einkommenssteuererklaerung?
schoenen guten tag, folgende ausgangssituation: ich war 2005 in 2 dienstverhaeltnissen beschaeftigt: 1) angestellter 2) freier dienstnehmer an das finanzamt wurden von den dienst-/ bzw arbeitgebern folgende jahreseinkommen uebermittelt (lt. meinem steuerakt, eingesehen bei finanzonline): 1) angestelltenverhaeltnis: 2399,13 EUR 2) freies dienstverhaeltnis: 8336,81 EUR die einkommenssteuergrenze von 10.900.- EUR im jahr 2005 wurde nicht ueberschritten. die einkuenfte aus dem freien DV uebersteigen allerdings 700.- EUR im jahr. besteht fuer mich nun die verpflichtung, eine einkommenssteuererklaerung abzugeben? vielen dank im voraus sk
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.04.2006 07:02
 


THEMA:  Re: besteht pflicht zur einkommenssteuererklaerung?
Nein
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