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Verfasst von: dorner am 01.04.2006 15:48
 


THEMA:  Studium
Mein Sohn 24 Jahre studiert seit Okt.05 und erhält seit Feb.06 ein Selbsterhalterstipendium, wobei ich bis zu seinem 26 Geburtstag die Familienbeihilfe behiehe. Kann ich auch das auswärtige Studium als aussergewöhnliche Belastung geltend machen??
Verfasst von: jeannie am 01.04.2006 15:48
 


THEMA:  Re: Studium
Solange sie Familienbeihilfe beziehen, können Sie das auswärtige Studium als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dafür aufzukommen. Doch worin besteht Ihre außergewöhnliche Belastung, wenn Ihr Sohn ein Selbsterhalterstipendium bekommt? lg jeannie
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