Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit kurzem übe ich freiberuflich neben meinem festen Anstellungsverhältnis eine Tätigkeit aus (Sängerin, Musik). Da ich keine bestimmten Tage im Monat habe, an denen ich auftrete, sondern dies ganz unterschiedlich ist, stellt sich mir die Frage, wie die genaue Bezeichnung ist - mir wurde gesagt: freiberuflich Künstlerin. Wobei muss ich hier betr. Finanzamt oder auch Versicherung ev. achten ?
Ich bedanke mich schon im voraus und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Astrid
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