Hallo,
Die Kapitalertragssteuer hat auf seiten der Körperschaft entbesteuerungscharakter!besteht dennoch die möglichkeit einer anrechnung der Kapitalertragssteuer auf seiten des Anteilseigners, bei der EkSt oder verrechnung mit der pers. einkommenssteuerschuld beim inländischen Anteilseigner?
Vielen dank! |
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