Verfasst von:
Petra am
02.03.2006 18:26
|
|
THEMA: Tätigkeit Warenpräsentator als Nebenbeschäftigung - Spesen? - Meldepflicht? |
Sehr geehrte Kanzlei!
Folgende Situation:
Bin seit 1 1/2 Jahren nebenberuflich als Warenpräsentator tätig, und führe seit Beginn genau Buch über Kassaeingänge und Kassaausgänge. Dienstliche Fahrten nehme ich über km-Geld (Fahrtenbuch) in die Buchhaltung auf, und Büromaterial sowie sonstige "unzweifelhafte" Spesen (gelegentlich auch Verpflegung bei Tagesveranstaltungen) verhinderten bisher das Gewinn entsteht.
Aus diesem Grunde habe ich diese nebenberufliche Tätigkeit auch noch nicht angemeldet (weder Gewerbeschein, noch beim Finanzamt).
Da sich dies in nächster Zeit ändern würde, stellt sich mir die Frage, wie ich (bzw. in welchem Ausmaß ich) folgende Spesen in die Buchhaltung aufnehmen könnte.
1) anteilsmäßige BK der Wohnung (habe ein eigenes Arbeitszimmer, das zu 90% für die nebenberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie die Lagerflächen im Keller)
2) was darf als BK angeführt werden (z.B.: obwohl die Wohnung standardmäßig mit einer Stromheizung gebaut wurde, heize ich ausschließlich über den vorhandenen Kachelofen - d.h. Brennmaterial, Rauchfangkehrer,...)
3) da kein Telefonfestnetz vorhanden ist, habe sowohl ich als auch mein Lebensgefährte (gemeinsamer Haushalt) ein Handy und ein Großteil der geführten Gespräche (auch die meines Lebensgefährten) beziehen sich mittlerweile auf meine nebenberufliche Tätigkeit - wie und vor allem in welchem Ausmaß kann ich die Telefonkosten und die laufenden Kosten für den Breitbandinternetanschluss (Funkinternet) gewinnmindernd geltend machen.
4) Können auch Gebühren wie GIS, oder Unfall- und Rechtsschutzversicherung gewinnmindernd geltend gemacht werden, oder anders gefragt, was kann alles gewinnmindernd geltend gemacht werden???
Letzte und wichtigste Frage
!!! Meines Wissens nach ist erst ab einem entstandenen Gewinn von über €730,--/Jahr eine Meldung beim Finanzamt verpflichtend.
A) Stimmt das?
B) Ab wann würden Sie einen Gewerbeschein Warenpräsentator empfehlen (es geht dabei auch um Sozialversicherung, WKO,...)???
Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können, denn das Studium der Fachliteratur warf mehr Fragen auf als sie beantwortete.
DANKE im Voraus
Petra
|
|
|
Verfasst von:
bbb am
02.03.2006 18:26
|
|
|
Verfasst von:
studentin am
02.03.2006 18:26
|
|
THEMA: Re: Tätigkeit Warenpräsentator als Nebenbeschäftigung - Spesen? - Meldepflicht? |
Liebe Petra,
ich schliesse mich der Meinung des bbb an, gehen sie lieber zum Steuerberater, vor allem wenn es um Dinge wie Arbeitszimmer geht. Weiters gibt es mehrer Dinge auf die sie achten müssen nicht nur die Einkommensteuer, auch Umsatzsteuer und vor allem Sozialversicherung können problematisch werden.Und prinzipiell alles was die private Lebensführung betrifft z.B.GIS können sie auf keinen Fall absetzten.
Lg
Studentin
|
|
|
|