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Verfasst von: Sandra P. am 27.02.2003 14:15
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung
Guten Tag! Ich bin Studentin und erhalte bis Februar 2003 Studienbeihilfe und Familienbeihilfe. Weiters arbeite ich 43 Stunden im Monat in einer Arztpraxis und erhalte dafür 291€. Da ich ab März keine Beihilfe mehr bekomme, möchte ich gerne in einem Geschäft (ebenfalls geringfügig) arbeiten. Wie sieht das jetzt mit den Steuern aus? Kann man 2x geringfügig beschäftigt sein, ohne Steuern zu bezahlen? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.02.2003 14:15
 


THEMA:  Re: Geringfügige Beschäftigung
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