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Verfasst von: adi am 12.02.2006 08:17
 


THEMA:  SV: Umstieg Angestelltenverh.
welche konsequenzen hat der umstieg von werkvertragstätigkeit in ein angestelltenverhältnis während des jahres auf die SV Beiträge. werden dann bei zwei versicherungsanstalten sv-beiträge gezahlt?
Verfasst von: Jutta Rapp am 12.02.2006 08:17
 


THEMA:  Re: SV: Umstieg Angestelltenverh.
Werkvertrag -> SV der gewerblichen Wirtschaft Angestellter -> Gebietskrankenkasse
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 12.02.2006 08:17
 


THEMA:  Re: SV: Umstieg Angestelltenverh.
>kann mann einfach mit zB. >quartalsende "aussteigen" bzw. "umsteigen"? Nehme an, Sie haben ohne Gewerbeschein gearbeitet. Wenn Sie keine höhere Versicherung anstreben, sollten Sie auch die Einstellung der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der GSVG melden. >was ist mit etw. differenz-forderungen Das wird nachbelastet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt. AM OESV
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