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Verfasst von: hoda am 23.01.2006 15:10
 


THEMA:  MWST
Ich begrüße Sie. Ich habe ein Einzelunternehmen.Ich habe gehört wenn ein Einzelunternehmer Umsatz unter 22000€ hat,soll nur Einkommensteurerklärung abgegeben werden. Sollte ich von meinen Konden den Betrag ohne MWSt bekommen d.h Brutto = Netto? Annahme dass es so ist,wenn ich Mitte des Jahres bemerke, dass das Umsatz mehr als 22000 wäre,soll ich ab dieser Zeit die Preise mit MWSt von Kunden bekommen? Wie soll ich dann mein Einkommensteuer und Umsatzsteuer berechnen? Ich bedanke mich im Voraus. MfG
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