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Verfasst von: Christine Tratz am 22.01.2006 12:44
 


THEMA:  Verein
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreue einen gemeinnützigen Sportverein. Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder (Vorstände, Kassier, Jugendleiter, Sportwart)bekommen jährlich einmalig eine Aufwandsentschädigung von 200,00€ bis 1.000,00€. Kosten hierfür werden nicht nachgewiesen. Sind diese Aufwendungen als Minijob abgabenpflichtig? Gibt es einen Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten? Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Christine Tratz
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