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Verfasst von: Chris60 am 20.01.2006 13:32
 


THEMA:  Absetzzeitpunkt einer Rechnung
Hallo, Ich muss immer wieder Jahresbeiträge für verschiedene Dinge zahlen (z.B. Verbandsumlage für Berufsvertretung). Jetzt habe ich z.B. am 28.12.04 den Beitrag für das Jahr 2005 gezahlt. In welchem Jahr kann oder muss ich diesen Beitrag nun absetzen (2004, in dem ich gezahlt habe oder 2005, für das dieser Beitrag gilt) ? Chris
Verfasst von: Karl am 20.01.2006 13:32
 


THEMA:  Re: Absetzzeitpunkt einer Rechnung
im Zeitpunkt der Zahlung.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 20.01.2006 13:32
 


THEMA:  Re: Absetzzeitpunkt einer Rechnung
Falls 2004 schon "gelaufen" ist, koennte man evtl. mit den wiederkehrenden Zahlungen argumentieren... § 19 (2) EStG, zweiter Satz sinngemäß: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr abgeflossen. Auf deutsch: Sie fallen in das Jahr 2005. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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