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Verfasst von: Peter T. am 04.02.2003 19:27
 


THEMA:  Behandlung von Gewinnen aus DAYTRADING
Hallo, ich hätte gerne gewusst, wie Gewinne, die aus Daytrading (= Kauf und Verkauf von US-Aktien am selben Tag) am US-Markt entstanden, zu versteuern sind. Habe dazu folgende Fragen: 1) Fallen diese Gewinne unter die Einkommensteuer oder müssen die irgendwie separat versteuert werden 2) Solche Gewinne werden doch als Spekulationsgewinne bezeichnet, oder? 3) Woraus setzt sich mein ESt-Satz zusammen und wie hoch ist der (bei dafür noch notigen Angaben, gebe ich natärlich Auskunft - zB Familienstand usw.)? Speziell wenn ich den gesamten Lebensunterhalt mit Daytrading bestreiten will und ich somit über keine feste Arbeitsstelle verfüge? (Wohne noch bei den Eltern) 4) Welche (Steuer-)Formulare brauche ich fürs Daytrading? Sind diese JÄHRLICH auszufüllen und an das Finanzamt weiterzuleiten? WANN müssen diese ausgefüllt werden? 5) Spielt bei dieser Sache eine Arbeitnehmerveranlagung eine Rolle? Denke aber eher nicht, da ja keine Arbeit vorhanden ist. Falls ich relevante Fragen, die sich um die steuerlichen Aspekte des Daytradings drehen, vergessen habe, bitte ich um Antwort dieser Fragen. VIELEN, VIELEN Dank schon im Voraus!
Verfasst von: Peter T. am 04.02.2003 19:27
 


THEMA:  Re: Behandlung von Gewinnen aus DAYTRADING
Kann man die ganze genannte Steuergeschichte auch online ans Finanzamt schicken? Bei der Arbeitnehmerveranlagung soll das ja gehen.
Verfasst von: Peter T. am 04.02.2003 19:27
 


THEMA:  Re: Behandlung von Gewinnen aus DAYTRADING
Kann man als Privatperson folgende Dinge von der Steuer absetzen?: 1) Fachliteratur zum Daytrading 2) Selbst angeschaffte Computerausrüstung, die fürs Daytrading ja essentiell ist. 3) Die für das Daytrading entstehenden Kosten des notwendigen Internetanschlusses
Verfasst von: Mag. F. am 04.02.2003 19:27
 


THEMA:  Re: Behandlung von Gewinnen aus DAYTRADING
Zu 1) Diese Gewinne fallen unter die normale Einkommensteuer. zu 2) Der Fachausdruck für diese Einkünfte ist "Spekulationseinkünfte" und die Gewinne daraus müssen als Einkommen erklärt werden. Natürlich können Verluste gegenverrechnet werden. zu 3) Die Einkommensteuer ist von der Höhe der Jahresgewinne abhängig und beträgt abhängig vom Einkommen zwischen 21% und 50% zu 4) Das Formular ist die Einkommensteuererklärung. Sie können dieses Formular von der Finanzministeriumshomepage downloaden www.bmf.gv.at Das Formular ist jährlich bis 31. März des Folgejahres beim Wohnsitzfinanzamt einzureichen - Fristerstreckungen sind möglich. Online-Einreichungen sind für Erklärungen ab Veranlagung 2003 möglich - Arbeitnehmerveranlagungen bereits ab Veranlagung 2002. zu 5) Arbeitnehmeranlagung findet hier keine statt da dies ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit voraussetzt. Natürlich können alle Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen geltend gemacht werden. Würde trotzdem empfehlen eine(n) Steuerberater(in) zu Rate zu ziehen.
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