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Verfasst von: Börm am 02.02.2003 16:51
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Internet Gebühren
Hallo, Ich benutze das Internet sehr häufig für berufliche Zwecke. Kann ich diesen Umstand in der Arbeitnehmerveranlageung geltend machen und wenn ja, wo und wie hoch (einfach schätzen?)? Vielen Dank im voraus H.Böhm
Verfasst von: J. Rapp am 02.02.2003 16:51
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung Internet Gebühren
Unter den Werbungskosten können Sie den für berufliche Zwecke geschätzen Anteil eintragen.
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