Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Alois Gehnböck am 28.01.2003 06:04
 


THEMA:  Wahl Geschäftsform
Sehr geehrte Damen und Herren! Also mein Chef und ich wollen das Unternehmen des bestehende Einzelunternehmen unterteilen. Wir sind aber am überlegen welche Geschäftsform für uns besser wäre. Firmenumsatz: ca. 170 000€ Da ich auch die Konzesion für das selbe Gewerbe(Bau) besitzte, wäre zu Überlegen ob eine GesmbH oder zwei Einzelfirmen. Eine OEG kommt nicht in Frage. Es geht uns hauptsächlich um die Steuerlichen belange, das bei einer GesmbH die Haftungsfrage eine Besser ist, ist bekannt. Es geht rein um dem Unterschied der Lohnnebenkosten bei einem monatlichen Einkommen von ca. 1900€ netto? Ob es einen großen Unterschied gibt, oder ob man bei beiden Formen ca. die gleichen Abgaben hat. Wie haben uns nämlich schon von zwei Experten ein urteil eingeholt und die haben recht unterschiedliche Meinungen. Danke Alois
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 28.01.2003 06:04
 


THEMA:  Re: Wahl Geschäftsform
Die Lohnnebenkosten sind unabhängig von der Rechtsform.D.h. wenn Sie einen Arbeiter einstellen,dann haben Sie für ihn die gleichen Kosten ,egal ob er bei einer GmbH angestellt ist oder bei einer Einzelfirma.
Verfasst von: J. Rapp am 28.01.2003 06:04
 


THEMA:  Re: Wahl Geschäftsform
Gewinnausschüttungen einer GmbH werden nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Wenn an ein Dienstverhältnis der Geschäftsführer gedacht ist und dies auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich möglich ist, fallen Lohnnebenkosten wie bei jedem anderen Dienstnehmer an. Sollten die Bezüge der Gesellschafter Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sein, fällt Einkommensteuer je nach Progression an (zwischen 0% und 50%). Ich meine, es sollte vorerst geklärt werden, welche konkrete Art einer Anstellung oder Beschäftigung von Geschäftsführern in Ihrem Fall möglich ist. Ein Steuerberater wird Sie zu Ihrer Zufriedenheit beraten können, wenn ihm alle Tatsachen bekannt sind; ich empfehle einen solchen zu kontaktieren.
Verfasst von: David am 16.06.2012 04:00
 


THEMA:  RE: Wahl Geschäftsform
Ich m chte auf meinen Steuerberater nicht mehr vetzrchien. Die ganzen Feinheiten sind einfach viel zu viel, das kann ein normaler Mensch nicht berblicken. Bevor ich mich tagelang ransetz und alles ausrechne etc., gebe ich das lieber meinem Steuerberater und bezahle ihn daf r. Das ist mir die ersparte Zeit wert (und meist findet er noch M glichkeiten zum Absetzen, auf die ich nie gekommen w re). +6War diese Antwort hilfreich?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.119.136.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.