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Verfasst von: Michael am 21.12.2005 06:55
 


THEMA:  Gültigkeit Einkommen
Hallo! Eine Frage: Wenn ich als Selbstständiger eine Dienstleistung beispielsweise am 25. November erbringe, am 2. Dezember die Rechnung dafür schreibe und am 5. Jänner das Honorar dafür erhalte, für welches Monat bzw Jahr werden dann Einkommenssteuer und Sozialversicherung angerechnet?
Verfasst von: Karl am 21.12.2005 06:55
 


THEMA:  Re: Gültigkeit Einkommen
Wenn Sie EA-Rechner sind im Jahr des Zuflusses, sonst im alten Jahr.
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