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Verfasst von: suno am 20.12.2005 16:46
 


THEMA:  Einfuhrumsatzsteuer + Zollgebühr
Liebe SteuerberaterInnen! Ich habe folgendes Problem: Mein Vater hat mir meine eigene 3 Jahre alte digitale Fotokamera per DHL-Spedition aus Istanbul nach Wien geschickt. Ich hatte die Kamera dort vergessen und werde bald ein Städteurlaub machen, d.h. ich habe sie dringend gebraucht. Als der DHL-Mitarbeiter da war, habe ich ihm 75 Euro bezahlen müssen (11 Euro Zollgebühr + 64 Euro EinfuhrumsatzSt), da mein Vater für die Transportversicherung angeben musste, wieviel die Kamera wert ist. Er hat 300 USD angegeben, und dies wurde als Bemessungsgrundlage genommen. Das war natürlich ein Schätzwert, und womöglich ist sie nicht mehr so viel wert. Ich habe beim Zollamt angerufen. Sie haben gesagt, dass ich eine Berufung einlegen soll. Die habe ich schon geschriben, wollte mich aber auch an dieses Forum wenden. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.12.2005 16:46
 


THEMA:  Re: Einfuhrumsatzsteuer + Zollgebühr
Schicken Sie die Berufung eingeschrieben ab. Wenn das Zollamt Ihnen eine Berufung empfohlen hat, dann ist anzunehmen, dass ihr auch stattgegeben wird.
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