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Verfasst von: philmo am 04.12.2005 15:34
 


THEMA:  Lohnsteuer zurück?
Hallo! Ich bin hauptberuflich Angestellt (40 Stunden die Woche). Nebenbei habe ich ein Lokal mit welchem ich Verlust schreibe. Kann ich die Lohnsteuer welche ich über mein Angestelltenverhältnis zahle zurückverlangen? Wenn ja, bekomme ich diese gutgeschrieben oder bar zurück? danke für ev. Antworten! lg Philip
Verfasst von: ??? am 04.12.2005 15:34
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer zurück?
Am besten das verlustreiche Lokal zusperren!
Verfasst von: Eveline Wieser am 04.12.2005 15:34
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer zurück?
Es gibt bei der Einkommensteuer nur die gemeinsame Veranlagung aller Einkünfte (egal ob positiv oder negativ), wobei auch die Sonderausgaben und ev. eine außerordentliche Belastung berücksichtigt wird. Wenn es für das Lokal einen ordentlichen Jahresabschluss gibt, dann werden diese Verluste automatisch mit den anderen Einkünften gegengerechnet und es kommt zu einer Lohnsteuergutschrift, die zuerst auf Ihrem Finanzamtkonto gutgeschrieben wird und (wenn nicht andere Finanzamt-Schulden vorhanden sind) dann die Auszahlung bar oder auf ein Bankkonto beantragt werden kann.
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