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Verfasst von: christian am 08.11.2005 16:03
 


THEMA:  Erbschaftssteuer
Hallo! Wir haben ein etwas kompliziertes, zumindest für uns, Problem. Vor 4 Wochen ist leider unsere Mutter (3 Kinder) überraschend verstorben. Wesentlicher Punkt der Verlassenschaft ist der 1/2 Anteil an einer Eigentumswohnung. Lt. Notar fällt dieser Teil vorerst automatisch an meinen Vater, der zu 1/3 erbberechtigt ist. Wir drei Kinder sind zu 2/3 erbberechtigt. Eines der drei Kinder ist noch nicht volljährig und könnte daher nicht wie die anderen 2 auf die Erbschaft verzichten, damit uns der Vater nicht "auszahlen" muss. So möchten wir verhindern, dass dem Vater finanzielle Schwierigkeiten erwachsen. Möglicherweise können wir mit der Regelung der Verlassenschaft ein Jahr, bis zur Volljährigkeit des Jüngsten warten, damit auch er darauf verzichten kann. Wie sieht das aber steuerlich aus? Wie kann man für die Zukunft gesehen steuerlich am besten aussteigen. Muss Vater jetzt für die gesamte Hälfte Erbschaftssteuer zahlen und wir dann in seinem Todesfall für diese Hälfte wiederum Erbschaftssteuer bezahlen usw. Wie sieht es aus mit Eintragung im Grundbuch zur Sicherstellung, falls es doch besser wäre nicht auf unseren Anteil zu verzichten usw.... Vielleicht können Sie uns da etwas weiter helfen? Danke mfg christian
Verfasst von: bbb am 08.11.2005 16:03
 


THEMA:  Re: Erbschaftssteuer
eigentlich müßte ihnen der notar auf diese fragen eine antwort geben
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