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Verfasst von: Werner Haim am 14.01.2003 06:16
 


THEMA:  Einkommenssteuer
Zur Berechnung der Einkommenssteuer wird als Basis der erwirtschaftete Gewinn genommen. Kann vor Berechnung der Einkommenssteuer die bezahlte Sozialversicherung vom Gewinn abgezogen werden, oder werden Einkommenssteuer und Sozialversicherung von der gleichen Basis(Gewinn) berechnet? Danke für Ihre Hilfe
Verfasst von: J. Rapp am 14.01.2003 06:16
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuer
Die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (jedoch nicht die bezahlten Kostenersätze) sind Betriebsausgaben und mindern die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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