Verfasst von:
Wolfgang am
14.10.2005 07:46
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THEMA: Umsatzsteuer.... |
Hallo liebes Forum!
Ich bin ganz neu hier, also erstmal Grüß Gott an alle!
Diesen Monat habe ich ein Gewerbe angemeldet (IT Dienstleister) und war heute am Finanzamt um dies zu melden.
Ich bin sogleich auch als Umsatzsteuerpflichtig eingestuft worden (die Beamtin hat gemeint, das wäre besser, da ich dann - obwohl ich vermutlich dieses Jahr noch nicht über 22.000 Umsatz kommen werde - vorsteuerabzugsberechtigt bin)
Ich habe absolut keine Vorbildung im steuerlichen Bereich, deshalb bitte zu entschuldigen, falls meine Fragen ein wenig gar unbedarft klingen ;)
Mich würde interessieren was das jetzt für mich bedeuted.
Ich werde bis Jänner 2006 wohl mehr Ausgaben als Einnahmen haben.
Bedeuted das jetzt, dass ich die 20 (oder 10) Prozent von jeder Rechnung, die ich im Zuge des Unternehmens bezahle (Computer, Bücher, etc.) zurückbekommen kann, wenn ich sie in dem Formular "U30" angebe?
Und steht das irgendwie im Zusammenhang mit der Tatsache, dass ich diese Ausgaben dann auch bei der Einkommenssteuer geltend machen kann?
lg Wolfgang |
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Verfasst von:
bbb am
14.10.2005 07:46
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THEMA: Re: Umsatzsteuer.... |
2-mal ja
ich empfehle einen stb aufzusuchen, wenn du wenig ahnung von steuerlichen dingen hast
wirst du vorwiegend an firmen oder an private deine leistungen erbringen? |
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