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Verfasst von: elli am 30.09.2005 15:52
 


THEMA:  Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Hallo liebes Forum, die Aufbewahrungspflicht für Belege beträgt bekannterweise 7 Jahre (bzw. 12 Jahre). Müssen Lieferscheine auch solange aufbewahrt werden? Vielen Dank Elli
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.09.2005 15:52
 


THEMA:  Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Meiner Meinung nach :JA
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 30.09.2005 15:52
 


THEMA:  Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Die Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere und insbesondere auch Lieferscheine ...). Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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