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Verfasst von: Starbuck am 29.09.2005 13:50
 


THEMA:  Gewerbeschein - die zweite
Guten Tag! Ich habe den Beitrag zum Gewerbeschein genau studiert, konnte aber meine Frage nicht damit beantworten. Ich bin Studentin und arbeite normalerweise auf Honorarnotenbasis mit Werkvertrag. Also ich bleibe unterhalb der Grenze für die Familienbeihilfe. Nun bekomme ich im Frühling wie es aussieht eine einmalig höhere Summe (10.000 Euro) durch den Firmenverkauf - vertraglich wird diese nach Stellung einer Honorarnote ausgezahlt. Nun ist es so, das ich mich frage ob ich dafür einen Gewerbeschein nachher brauche oder ob es reicht, wenn ich das steuerliche dann von einem Steuerberater machen lasse - ich habe bisher niemals einen gebraucht, deswegen poste ich dies hier. Wenn ja, welchen Gewerbeschein brauche ich? Ich arbeite in einem E-commerce Unternehmen und nach dem Verkauf wieder in einem. Ich mache dort nur administrative Tätigkeiten. Mit welchen Kosten muss cih dann, außer Steuer, noch rechnen?? Auf was muss ich achten?? Danke im vorhinein!
Verfasst von: Karl am 29.09.2005 13:50
 


THEMA:  Re: Gewerbeschein - die zweite
Ob Sie für Ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein brauchen, kann man aus Ihrem Thread nicht entnehmen. Sie sollten bei der WKO nachfragen.
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