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Verfasst von: Kühböck am 19.12.2002 13:32
 


THEMA:  Darlehensrückzahlung bei Eigentumswohnung
Habe vor einigen Jahren mir von einem anderen Herrn eine Eigentumgswohnung (nicht ausbezahlt - noch Landesförderung) gekauft. Dazu habe ich mir von Wüstenrot Darlehen aufgenommen. Meine Frage dazu wäre, ob ich diese Darlehen bei der Arbeitnehmerveranlagung abschreiben kann. Bedanke mir im vorhinein und wünsche ein besinnliches Weihnachtsfest.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 19.12.2002 13:32
 


THEMA:  Re: Darlehensrückzahlung bei Eigentumswohnung
Das Darlehen muß zur Errichtung der Eigentumswohnung aufgenommen worden sein,damit es abzugsfähig ist. In solchen Fällen versuche ich immer die Beträge abzuschreiben.Das Finanzamt entscheidet dann ohnehin,ob es abzugsfähig ist oder nicht. Ich wünsche Ihnen auch angenehme Feiertage und ein gutes Neues Jahr.
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