Verfasst von:
Kühböck am
19.12.2002 13:32
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THEMA: Darlehensrückzahlung bei Eigentumswohnung |
Habe vor einigen Jahren mir von einem anderen Herrn
eine Eigentumgswohnung (nicht ausbezahlt - noch Landesförderung) gekauft. Dazu habe ich mir von Wüstenrot Darlehen aufgenommen.
Meine Frage dazu wäre, ob ich diese Darlehen bei der
Arbeitnehmerveranlagung abschreiben kann.
Bedanke mir im vorhinein und wünsche ein besinnliches Weihnachtsfest. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
19.12.2002 13:32
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THEMA: Re: Darlehensrückzahlung bei Eigentumswohnung |
Das Darlehen muß zur Errichtung der Eigentumswohnung aufgenommen worden sein,damit es abzugsfähig ist.
In solchen Fällen versuche ich immer die Beträge abzuschreiben.Das Finanzamt entscheidet dann ohnehin,ob es abzugsfähig ist oder nicht.
Ich wünsche Ihnen auch angenehme Feiertage und ein gutes Neues Jahr. |
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