Verfasst von:
daniel am
18.05.2006 13:02
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THEMA: miete/steuer |
frage: wenn man einen raum vermietet, muss man dafür einkommensteuer bezahlen. man kann allerdings die betriebskosten anteilsmäßig geltend machen. und wie mir herr wolfgang stöger (ein echter profi) freundlicherweise mitteilte auch kosten am haus (zb.: reparaturen). wie sieht es nun zb. mit einer herstellung des außenputzes aus wenn vorher noch kein putz drauf war oder sonstigen fertigstellungsarbeiten (pflasterung der einfahrt, böden im keller, einrichtungsgegenstände, etc.) |
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Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
18.05.2006 13:02
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THEMA: Re: miete/steuer |
Fertigstellungsarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes gehören zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wirken sich nur über die Abschreibung (1,5 % p.a.) aus.
Einrichtungsgegenstände in vermieteten Räumlichkeiten haben erfahrungsgemäss eine kürzere Nutzungsdauer (5 bis 10 Jahre) und können über diesen Zeitraum abgeschrieben werden. |
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Verfasst von:
Gast am
25.06.2015 06:42
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Verfasst von:
cheap jerseys am
25.06.2015 06:43
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