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Verfasst von: Mag. Bernhard Überreiter am 14.09.2005 11:53
 


THEMA:  Falscher Einkommensteuerbescheid
Durch eine ehemalige Kollegin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der damalige Steuerberater des inzwischen in Konkurs gegangenen Unternehmens die Bezüge bis Dez des Jahres 2002 an das Finanzamt weitergeleitet hat. Die Gehälter haben wir aber tatsächlich nur bis Oktober 2002 erhalten. So gesehen wurden nicht bezahlte Gehälter für den Einkommensteuerbescheid genommen. Das Geld aus dem IAF haben wir erst 2004 erhalten. Bringt es für mich einen Vorteil, wenn ich Berufung gegen diesen Steuerbescheid einlege, nochdazu wo selbiger 2005 neu aufgerollt wurde, da einkommensmäßig eine Nachversteuerung stattgefunden hat und ich eine Nachzahlung an das FA habe?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.09.2005 11:53
 


THEMA:  Re: Falscher Einkommensteuerbescheid
Sie müssen vom Masseverwalter einen korrigierten Lohnzettel für 2002 verlangen,dann wird das Finanzamt der Berufung sicher stattgeben.
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