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Verfasst von: wdornhackl am 13.09.2005 12:35
 


THEMA:  kauf einer eigentumswohnung absetzbar?
guten tag, momentan baut ein bauträger eigentumswohnungen in wien 10., ich beabsichtige eine dieser dort entstehenden eigentumswohnung §12 zu erwerben. kann der kaufpreis (nicht über darlehen finanziert), notarkosten und grunderwerbsteuer bzw. eintragungsgebühr bei L1 Arbeitnehmerveranlagung geltend genacht werden? (sonderausgaben?, wohnraumschaffung?) (kann ich die entstanden kosten auf mehrere jahre aufgeteilt absetzen?) ich wäre ihnen für eine antwort sehr dankbar!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.09.2005 12:35
 


THEMA:  Re: kauf einer eigentumswohnung absetzbar?
Sie können die Ausgaben nur im Jahr der Bezahlung geltend machen. Würden Sie fremdfinanzieren, dann könnten Sie die jährlichen Rückzahlungen geltend machen und so eine Verteilung erreichen.
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