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Verfasst von: Gregor Röhrich am 11.09.2005 21:09
 


THEMA:  Nebentätigkeit
wenn meine Partnerin organisatorische Tätigkeiten im Rahmen meines Gewerbes unter 730€ pro Jahr als Nebentätigkeit ( Hauptberuf: bei einem Medienunternhemen angestellt 25h ) ausführt, muss ich diese bei der Sozialversicherung / Finanzamt melden? Wie funktioniert die Nebentätigkeit? gregor röhrich
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.09.2005 21:09
 


THEMA:  Re: Nebentätigkeit
Wenn es sich nicht um ein Dienstverhältnis handelt, sondern die Tätigkeiten in Form eines Werkvertrages erbracht werden, dann brauchen Sie keine Anmeldung zur Sozialvers. vornehmen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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