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Verfasst von: Marina am 05.09.2005 08:06
 


THEMA:  Werkvertrag + Angestelltenverhältnis
Ich hätte eine Frage zum Einkommen: ich bin Teilzeit angestellt und habe nebenbei nun einen Werkvertrag laufen. Der Werkvertrag läuft vom 1.08.05 bis 31.01.06, der Betrag wird klassischerweise mit der Lieferung des Werkes ausbezahlt (also am 31.01.06) Wird dann dieser Betrag noch anteilsweise in das Einkommen des Jahres 2005 und 2006 gezählt oder gilt es als Einkommen des Jahres 2006 (es wird ja schließlich erst im Jänner 2006 ausbezahlt)? Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Liebe Grüsse
Verfasst von: bbb am 05.09.2005 08:06
 


THEMA:  Re: Werkvertrag + Angestelltenverhältnis
wenn du EA-Rechner bist gilt das zufluss-abfluss prinzip, das bedeutet das du den werkvertrag im jahr 2006 versteuern musst, im jahr des geldzuflusses
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